Kommunale Wärmeplanung/...

Allgemeine Studienbedingungen


für den Lehrgang der Öko-Zentrum NRW Akademie GmbH & Co. KG „Wärmewende in der Praxis – kommunale Wärmeplanung“

Stand: November 2025

Der/die Teilnehmende (m/w/d) hat einen Lehrgang ausgewählt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung per Online-Anmeldung an die Öko-Zentrum NRW Akademie GmbH & Co. KG übersandt. Der hiermit geschlossene Vertrag wird rechtswirksam mit Zugang der von der Öko-Zentrum NRW Akademie versandten Anmeldebestätigung.

Eine Übertragung des Lehrgangs auf andere Personen ist nicht möglich.

Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Die teilnehmende Person kann den Lehrvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist monatlich, bis zum 10. Tag des Monats zum Anfang des Folgemonats kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner:innen unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt z. B. bei nachhaltigen Störungen der Veranstaltungen und insbesondere dann vor, wenn Teilnehmende mit der Zahlung des fälligen Entgelts ganz oder teilweise in Verzug sind. Kündigt die teilnehmende Person außerordentlich, so bleibt die teilnehmende Person zur Zahlung des anteiligen Veranstaltungsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten verpflichtet. Zuviel gezahlte Teilnahmekosten werden der teilnehmenden Person erstattet.

Eine Kündigung können Sie in Ihrem persönlichen Nutzungsbereich vornehmen: https://anmeldung.oekozentrum.nrw/login.xhtml. Die Kündigung wird erst mit der Bestätigung durch die Öko-Zentrum NRW Akademie GmbH & Co. KG wirksam.


Entstehende Kosten bei fristgerechter, formaler Kündigung:

bis 14 Tage nach Lehrgangstart:

kostenlos

ab 15 bis 56 Tage nach Lehrgangsstart:

1. Rate

ab 57 bis 84 Tage nach Lehrgangsstart:

1. + 2. Rate

ab 85 Tage nach Lehrgangsstart:

volle Lehrgangsgebühr


In den Kursgebühren sind alle für eine erfolgreiche Lehre notwendigen Leistungen inbegriffen:

Die Bereitstellung der Lehrmittel im Internet, die Beantwortung von Fachfragen und die Teilnahme an den verpflichtenden Workshops und Online-Seminaren gemäß Lehrplan. Die gesamten Lern- und Arbeitsmaterialien werden Eigentum der/des Teilnehmenden. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, den erhaltenen Login sowie die Lern- und Arbeitsmaterialien keiner anderen Person zu überlassen oder diese zu verkaufen.

Nicht im Honorar inbegriffen sind Hilfsmittel wie z. B. weiterführende Literatur/Normen oder die Teilnahme an weiteren Workshops sowie sonstigen Veranstaltungen der Öko-Zentrum NRW Akademie und die Kosten, die durch die Benutzung des Internets entstehen. Voraussetzung für das Abrufen der Inhalte im Internet sind ein PC und ein Internet-Anschluss. Den Teilnehmenden entstehen durch die Nutzung des Internets keine weiteren Kosten als die durch die Nutzung dieses Mediums üblicherweise entstehen (Telefongebühren und/oder Provider).

Die Lehrgangsgebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bitte überweisen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer erst nach Erhalt der Rechnung.

Teilnehmenden Privatpersonen aus dem EU-Ausland werden Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausgestellt. Unternehmen aus dem EU-Ausland werden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, dabei wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UstG (Reverse-Charge-Verfahren) zugrunde gelegt. Soll die Rechnungsstellung an Unternehmen aus dem EU-Ausland erfolgen, ist die Umsatzsteuernummer des Unternehmens an die Öko-Zentrum NRW Akademie zu übermitteln.


Lehrgangsgebühr und Zahlungsplan für Teilnehmende

Der Gesamtbetrag in Höhe von 3.451,00 Euro (2.900,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.) ist nach Rechnungsstellung in drei Raten zu zahlen. Zahlungsplan der Raten:

1. Rate (2 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart):

1150,73 Euro (inkl. 19 % MwSt.)

2. Rate (8 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart):

1150,73 Euro (inkl. 19 % MwSt.)

3. Rate (12 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart):

1149,54 Euro (inkl. 19 % MsSt.)


Wenn Sie in Vollzeit studieren, erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 30 % auf die Lehrgangsgebühr. Als studierend wird diejenige Person bezeichnet, die in der regulären Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wenn diese Grenze überschritten wird, wird der Studierendenstatus nicht mehr anerkannt. Damit der Studierendenrabatt in Ansatz gebracht werden kann, müssen Sie während der kompletten Lehrgangslaufzeit immatrikuliert sein (Bitte fügen Sie bei der Anmeldung dazu eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei).

Teilnehmende und Absolvent:innen anderer Fernlehrgänge der Öko-Zentrum NRW Akademie erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Gebühren des Lehrgangs “Wärmewende in der Praxis – kommunale Wärmeplanung”.

Der Lehrgang endet mit der bestandenen Abschlussprüfung, bestehend aus einer digitalen Prüfung und einer mündlichen Prüfung in Online oder in Präsenz (reguläre Kurslaufzeit).

Eine Teilnahmebestätigung erhalten Teilnehmende, sofern Sie an allen Präsenztagen anwesend waren sowie an mindestens 65 % der Online-Seminare mit eingeschalteter Kamera persönlich teilgenommen haben. Die Präsenztage umfassen im Schnitt 8 Unterrichtseinheiten, die Seminare umfassen i.d.R. je 3 Unterrichtseinheiten. Die genaue Aufteilung und Termine sind auf unserer Website veröffentlicht bzw. Teil der mit Ihrer Anmeldebestätigung erhaltenen Dokumente und gelten mit diesen allgemeinen Studienbedingungen.

Die Anwesenheit bei Präsenzveranstaltungen wird durch Unterschrift bestätigt. Die Anwesenheit bei Online-Seminaren vor der eingeschalteten Kamera wird vom Weiterbildungsanbieter zu Beginn jedes Online-Seminars sowie mehrmals stichprobenartig während der Veranstaltung kontrolliert. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung findet weder zur Kontrolle noch zur späteren Bereitstellung an Teilnehmende oder Dritte statt. Aus Datenschutzgründen ist die Aufzeichnung der Veranstaltungen durch Teilnehmende untersagt. Mit Ihrer Anmeldung zu unserem Lehrgang erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Teilnahmebestätigung sind gleichzeitig auch die Voraussetzung für die Zulassung zur zweigeteilten Zertifikatsprüfung.

Das Abschluss-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung und vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages ausgehändigt.

Sollte die teilnehmende Person den Lehrgang nicht in dem gebuchten Kurszeitraum abschließen können, ist das Verschieben der Workshop- und/oder Prüfungsteilnahme nur nach Rücksprache und Bestätigung durch die Öko-Zentrum NRW Akademie möglich. Eine Kursplatzgarantie in dem Folgekurs besteht für die/den Teilnehmende/n im Falle des Verschiebens nicht.

Die Aufwandsgebühr für die Verschiebung (bspw. Nicht-Teilnahme an Pflichtelementen, fehlende Prüfungsteilnahme) des Lehrgangs beträgt 380,- Euro netto pro Verschiebung. Für aktive Kursteilnehmende ist aus fachlich-inhaltlichen Gründen maximal eine Verschiebung (innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr) zulässig. Der ursprüngliche Zahlungsplan des Bestandskurses bleibt bestehen.

Eine Unterbrechung des Kurses ist nicht möglich.


Die Prüfungsgebühr bei

  • Nicht-Bestehen der digitalen Prüfung (Klausur)
  • Nicht-Bestehen der mündlichen Prüfung

beträgt 380,- Euro netto pro weiterer Prüfungsteilnahme.


Die Prüfung darf max. zweimal wiederholt werden.

Für die teilnehmende Person und die Öko-Zentrum NRW Akademie gelten selbstverständlich nur die in dieser schriftlichen Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.

Als Gerichtsstand gilt der Wohnort der/des Teilnehmenden.