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Förderung


Unsere Informationen zu Förderprogrammen dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine verbindliche Auskunft über Förderfähigkeit und Förderhöhe erteilen ausschließlich die zuständigen Förderstellen.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2026

Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen

Wer wird gefördert?
Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (Ehepaare: bis 100.000 Euro)

Was wird gefördert?
Berufsbezogene Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung (einmal pro Kalenderjahr)

Wie hoch ist die Förderung?
50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro

Antragstellung unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 

Über weitere Fördermöglichkeiten informieren wir Sie demnächst an dieser Stelle.