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Förderung
Unsere Informationen zu Förderprogrammen dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine verbindliche Auskunft über Förderfähigkeit und Förderhöhe erteilen ausschließlich die zuständigen Förderstellen.
Letzte Aktualisierung: 18.02.2026
Bildungsprämie "Kommunale Wärmeplanung" in Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Kommunen
- kommunale Unternehmen
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, in deren Tätigkeitsfeld die Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung liegt
aus Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Bereich Kommunale Wärmeplanung
- Das Curriculum des Fortbildungskurses muss die Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und das Zielszenario gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes und des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW sowie Methoden und Kommunikationsstrategien für Beteiligungsverfahren im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung beinhalten.
- Der Fortbildungslehrgang sollte Praxisübungen zur Nutzung der kostenlos zur Verfügung stehenden Datenbasis zu Wärmesenken und Wärmepotenzialen in Nordrhein-Westfalen enthalten.
Unser Lehrgang Wärmewende in der Praxis - Kommunale Wärmeplanung erfüllt die o.g. Voraussetzungen.
Wie hoch ist die Förderung?
- maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag, jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.500 Euro
- (für finanzschwache Kommunen: maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.750 Euro je Beschäftigter oder Beschäftigtem)
- maximal drei Weiterbildungen je Kommune/Unternehmen jährlich
- maximal je Beschäftigter oder Beschäftigtem eine Fortbildung pro Jahr
Mit dem Förderantrag sind auf Nachfrage einzureichen:
- ein Beschäftigungsnachweis mit Angabe des Tätigkeitsfeldes der oder des Beschäftigten und
- eine Beschreibung des Lehrgangs inklusive Informationen zum Anbieter (Lehrgangsübersicht / Kostenvoranschlag)
Antragstellung unter: progres.nrw
Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen

Wer wird gefördert?
Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (Ehepaare: bis 100.000 Euro)
Was wird gefördert?
Berufsbezogene Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung wie zum Beispiel unsere Fernlehrgänge energieberater24 Wohngebäude und Nichtwohngebäude (einmal pro Kalenderjahr)
Wie hoch ist die Förderung?
50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro
Antragstellung unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Über weitere Fördermöglichkeiten informieren wir Sie demnächst an dieser Stelle.

